AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Massivparkett-Handel – Schweiz – ohne Montageleistungen
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Massivparkett, Holzböden, [Leparquet-rustique, Biel, Schweiz] (nachfolgend Verkäufer).
2. Sie gelten für Privatkunden sowie Geschäftskunden (insbesondere Bauunternehmen und Handwerksbetriebe).
3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.
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§2 Vertragsabschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung, Rechnungstellung oder Warenübergabe.
3. Muster, Prospekte und Ausstellungsstücke dienen nur als Anschauungsbeispiele.
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§3 Preise
1. Alle Preise verstehen sich in CHF.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen, soweit anwendbar.
3. Transport-, Verpackungs- und Lieferkosten werden zusätzlich verrechnet.
4. Preisänderungen bei Nachbestellungen aufgrund neuer Beschaffungspreise bleiben vorbehalten.
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§4 Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Verkäufer kann Anzahlungen oder Vorauszahlung verlangen.
3. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.
4. Bei Geschäftskunden kann die Lieferung bis zum Zahlungseingang zurückbehalten werden.
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§5 Lieferung und Abholung
1. Liefertermine sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung.
2. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Importprobleme oder Herstellerverzug begründen keinen Schadenersatzanspruch.
3. Teillieferungen sind zulässig.
4. Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware bzw. bei Versand an den Transporteur auf den Kunden über.
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§6 Prüf- und Rügepflicht
1. Die Ware ist bei Erhalt sofort zu prüfen.
2. Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagenschriftlich zu melden.
3. Verarbeitete, zugeschnittene oder verlegte Ware gilt als akzeptiert.
4. Bei Geschäftskunden gilt die kaufmännische Prüfpflicht besonders streng.
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§7 Naturprodukt Holz
1. Massivparkett ist ein Naturprodukt. Unterschiede in Farbe, Maserung, Astanteil und Struktur stellen keinen Mangel dar.
2. Muster zeigen nur Durchschnittscharakter.
3. Handelsübliche Sortier- und Maßtoleranzen gelten als vertragsgerecht.
4. Feuchtebedingtes Quellen und Schwinden ist materialtypisch.
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§8 Chargen und Nachbestellungen
1. Parkett wird chargenweise produziert. Farb- und Strukturunterschiede zwischen Chargen sind möglich.
2. Nachbestellungen können von früheren Lieferungen abweichen.
3. Eine Chargengleichheit wird nur bei schriftlicher Zusicherung garantiert.
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§9 Mengen, Verschnitt, Reserve
1. Der Kunde ist für die korrekte Mengenermittlung verantwortlich.
2. Es wird empfohlen, eine Mehrmenge von 5–10 % für Verschnitt und Reserve einzuplanen.
3. Fehlmengen berechtigen nicht zu Express- oder Sonderbeschaffung ohne Mehrkosten.
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§10 Lagerung und Akklimatisierung
1. Parkett ist trocken, eben und geschlossen zu lagern.
2. Vor Verarbeitung ist eine ausreichende Akklimatisierung erforderlich.
3. Schäden durch falsche Lagerung fallen nicht unter Gewährleistung.
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§11 Keine Montage / Keine Werkleistung
1. Der Verkäufer erbringt keine Verlege- oder Montageleistungen.
2. Beratung erfolgt unverbindlich.
3. Die Verantwortung für Untergrundprüfung, Feuchtigkeitsmessung und Verlegung liegt beim Kunden bzw. dessen Unternehmer.
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§12 Gewährleistung
1. Es gelten die Gewährleistungsregeln des Schweizer Obligationenrechts.
2. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Verkäufers Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Preisreduktion.
3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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§13 Rückgabe und Umtausch
1. Rücknahmen erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung.
2. Sonderbestellungen, Zuschnitte, Aktions- und Restpostenware sind ausgeschlossen.
3. Rückgaben nur originalverpackt und verkaufsfähig.
4. Wiedereinlagerungsgebühren können erhoben werden.
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§14 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
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§15 Haftung
1. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Keine Haftung für Folgekosten wie Verlege-, Ausbau-, Termin- oder Nutzungsausfallkosten.
3. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
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§16 Gerichtsstand und Recht
1. Es gilt Schweizer Recht.
2. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, soweit zulässig.